Code of Conduct für Gschäftspartner

Der Code of Conduct für Geschäftspartner (nachfolgend auch „Code of Conduct“ oder „CoC“ genannt) legt unsere Erwartungen an Geschäftspartner in Bezug auf Nachhaltigkeit fest (nachfolgend auch ESG – Environmental, Social, Governance genannt). ESG umfasst die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt sowie ethisch und rechtlich korrekte Geschäftspraktiken.

Die Sauber Gruppe legt grossen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern, die von gegenseitigem Nutzen geprägt sein soll. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist sich die Sauber Gruppe ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst. Da wir aufgrund unseres Engagements im Motorsport in der Öffentlichkeit stehen, wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und eine führende Rolle im Bereich Nachhaltigkeit übernehmen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie verantwortungsvoll im Einklang mit den Bestimmungen dieses Code of Conduct handeln. Die Umsetzung der einzelnen Anforderungen kann je nach Geschäftspartner variieren – unter anderem in Abhängigkeit von Grösse, Geschäftsbereich und Standort des Geschäftspartners sowie von der Geschäftsbeziehung mit der Sauber Gruppe.

Die Nachhaltigkeitsanforderungen basieren unter anderem auf den 10 Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN), den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die Geschäftspartner verpflichten sich zur Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftspartner Aufgaben an Dritte auslagern, wie z. B. an Zeitarbeitsfirmen oder Sicherheitspersonal.

Im Einzelnen gelten die folgenden Anforderungen:

» Kein Einsatz von Kinderarbeit und Verpflichtung zum Schutz junger Beschäftigter, insbesondere bei gefährlichen Tätigkeiten.

» Keine moderne Sklaverei, kein Menschenhandel.

» Geschäftspartner müssen ihren Beschäftigten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen oder – wenn kein gesetzlicher Mindestlohn gilt – einen dem Beschäftigungsort angemessenen Lohn. Dieser sollte nach Möglichkeit zumindest die Grundbedürfnisse der Beschäftigten decken und einen menschenwürdigen Lebensstandard für Beschäftigte und ihre Familien ermöglichen (existenzsichernder Lohn).

» Geschäftspartner halten die geltenden Vorschriften zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz ein. Arbeitssicherheit darf keine Kosten für die Beschäftigten verursachen. Notwendige Brandschutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Die körperliche Unversehrtheit muss gewährleistet sein. Jegliche Form von körperlicher Bestrafung oder Gewalt wird nicht toleriert.

» Arbeitszeiten müssen den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

» Beschäftigten sind angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen zu gewähren. Dies umfasst insbesondere Zugang zu sanitären Einrichtungen, Trinkwasser sowie die Deckung anderer Grundbedürfnisse. Die Einhaltung von Mindesthygienestandards muss gewährleistet sein.

» Geschäftspartner stellen sicher, dass ihre Tätigkeiten keine unrechtmäßigen Umweltverschmutzungen oder Gesundheitsgefährdungen durch Boden-, Wasser- oder Luftverschmutzung, Lärm oder übermäßigen Wasserverbrauch verursachen.

» Jegliche Form von Diskriminierung, Einschüchterung, Belästigung oder ungerechtfertigter Benachteiligung von Beschäftigten im Arbeitsumfeld ist untersagt. Dies gilt auch für Menschenrechts- und Umweltaktivisten.

» Geschäftspartner achten das Recht auf menschenwürdige Lebensbedingungen von Minderheiten, schutzbedürftigen Gruppen und lokalen Gemeinschaften.

» Geschäftspartner halten das Verbot unrechtmäßiger Vertreibungen sowie das Verbot unrechtmäßiger Enteignung von Land, Wäldern und Wasser ein.

» Geschäftspartner erkennen das Recht aller Beschäftigten an, Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen zu bilden oder ihnen beizutreten, in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften. Die Geschäftspartner verpflichten sich, in dieser Hinsicht neutral zu bleiben.

Die Geschäftspartner ergreifen geeignete Maßnahmen, um einen effizienten Einsatz von Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen sicherzustellen und Schäden für Umwelt und Gesundheit zu minimieren.

Im Einzelnen gelten die folgenden Anforderungen:

» Treibhausgasemissionen sollen durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich entlang der gesamten Lieferkette reduziert werden.

» Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Abfälle zu vermeiden und Ressourcen wiederzuverwenden. Die sichere und umweltgerechte Entsorgung von Reststoffen, insbesondere Chemikalien und Abwasser, ist sicherzustellen. Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989 ist einzuhalten, soweit es für den jeweiligen Geschäftspartner anwendbar ist.

» Es sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs an den eigenen Standorten der Geschäftspartner und entlang der Lieferkette zu ergreifen.

» Der Schutz natürlicher Ökosysteme (Biodiversität) sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sind sicherzustellen.

Die Geschäftspartner handeln jederzeit integer. Es wird empfohlen, dass ein Bekenntnis des Unternehmens zu sozialen, ethischen und ökologischen Standards vorliegt, und dass ein Nachhaltigkeitsbeauftragter oder eine vergleichbare Person benannt wird. Die Beschäftigten sollen eine angemessene Schulung zu Nachhaltigkeitsthemen erhalten.

Im Einzelnen gelten die folgenden Anforderungen:

» Geschäftspartner treffen Entscheidungen auf Basis objektiver Kriterien und vermeiden Interessenkonflikte.

» Jegliche Form von Korruption ist verboten.

» Geschäftspartner respektieren fairen und freien Wettbewerb und verstoßen nicht gegen geltendes Kartell- und Wettbewerbsrecht.

» Geschäftspartner stellen die Einhaltung der geltenden Vorschriften für Im- und Exporte sicher und verstoßen nicht gegen anwendbare Sanktionslisten.

» Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Geldwäscheprävention ist sicherzustellen.

» Geschäftspartner respektieren die Rechte am geistigen Eigentum und schützen relevante Daten.

» Sensible Daten der Sauber Gruppe werden sachgerecht und gesetzeskonform behandelt und nicht ohne Autorisierung an Dritte weitergegeben. Dies gilt ausdrücklich auch für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI).

» Geschäftstätigkeiten, die nichtstaatliche bewaffnete Gruppen unterstützen, sind strikt untersagt.

Eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten ist entscheidend, um Umweltauswirkungen zu minimieren, den schonenden Umgang mit Ressourcen zu fördern und nachhaltige Geschäftspraktiken langfristig sicherzustellen.

Im Einzelnen gelten die folgenden Anforderungen:

» Beim Bezug von Rohstoffen müssen Geschäftspartner die Anforderungen des „OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ erfüllen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold.

» Geschäftspartner sind verpflichtet, die Anforderungen des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber vom 10. Oktober 2013 sowie des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs) vom 23. Mai 2001 einzuhalten.

Um Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäftstätigkeit und in der Lieferkette der Geschäftspartner zu identifizieren und zu minimieren, stellen Geschäftspartner auf Anfrage Informationen über ihre Lieferkette und ihre Geschäftstätigkeit zur Verfügung, sofern dies für die Sauber Gruppe zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten (z. B. in Bezug auf Menschenrechtspraktiken oder Umweltleistungen) erforderlich ist.

Die Sauber Gruppe behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen mit geeigneten und angemessenen Mitteln zu überprüfen – sowohl vor der Vergabe eines neuen Auftrags als auch während der gesamten Geschäftsbeziehung. Diese Überprüfungen können regelmäßig, stichprobenartig oder anlassbezogen durchgeführt werden.

Mögliche Überprüfungsmethoden umfassen die Selbstauskunft des Geschäftspartners sowie Vor-Ort-Prüfungen durch externe Fachleute. Vor-Ort-Prüfungen erfolgen ausschließlich in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners, während der regulären Geschäftszeiten und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz. Solche Vor-Ort-Prüfungen werden im Voraus angekündigt, beschränken sich auf Dokumente und Prozesse, die für die Einhaltung dieses Code of Conduct für Geschäftspartner relevant sind, und alle gewonnenen Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.

Wenn ein Geschäftspartner gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen verstösst oder ein solcher Verstoss unmittelbar bevorsteht, soll der Geschäftspartner geeignete Massnahmen ergreifen, um einen solchen Verstoss zu verhindern, zu beenden oder in seinem Umfang zu minimieren. Die Sauber Gruppe ist in diesem Fall berechtigt, gleichfalls erforderliche und geeignete Massnahmen zu ergreifen.

Dies gilt auch, wenn wesentliche Anhaltspunkte (begründete Verdachtsmomente) dafür vorliegen, dass es in der vorgelagerten Lieferkette des Vertragspartners zu Verstössen gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich Menschenrechte und Beschäftigung oder im Bereich Umweltschutz kommt.

Darüber hinaus behält sich die Sauber Gruppe das Recht vor, weitere geeignete Massnahmen zum Schutz ihrer Rechte zu ergreifen, insbesondere:

» Ausschluss von neuen Aufträgen, und

» Kündigung des Vertrags, einschliesslich ausserordentlicher Kündigung.

Die Sauber Gruppe kann von der Ausübung ihres Kündigungsrechts absehen, wenn der Geschäftspartner glaubhaft versichert und nachweist, dass er unverzüglich Gegenmassnahmen eingeleitet hat, um künftige gleichartige Verstösse zu verhindern.

Verstösse gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner können über folgende Adresse gemeldet werden:

grievance@sauber-group.com

Meldungen von Fehlverhalten werden innerhalb der Sauber Gruppe streng vertraulich behandelt. Die hinweisgebende Person wird so weit wie möglich geschützt; insbesondere werden personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Für die Bearbeitung einer Meldung ist es jedoch erforderlich, so viele detaillierte Informationen wie möglich bereitzustellen.

Die Geschäftspartner sind verpflichtet, jederzeit die geltenden Gesetze einzuhalten. Sollten einzelne Grundsätze dieses Code of Conduct mit geltendem Recht in Konflikt stehen, haben die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang. Abweichende vertragliche Vereinbarungen mit Geschäftspartnern haben ebenfalls Vorrang gegenüber den Bestimmungen dieses Code of Conduct.